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   VG Schleswig, 28.05.2018 - 4 B 19/18   

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VG Schleswig, 28.05.2018 - 4 B 19/18 (https://dejure.org/2018,16211)
VG Schleswig, Entscheidung vom 28.05.2018 - 4 B 19/18 (https://dejure.org/2018,16211)
VG Schleswig, Entscheidung vom 28. Mai 2018 - 4 B 19/18 (https://dejure.org/2018,16211)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG München, 25.11.2015 - M 6b K 15.489

    Keine Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitwohnung beim Rundfunkbeitrag

    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2018 - 4 B 19/18
    Daraus mag sich zwar ableiten lassen, dass der Gesetzgeber mit der Norm nicht ausschließlich den Fall, in dem der Beitragspflichtige umzieht, regeln wollte (so VG München, Urteil vom 25.11.2015, Az.: M 6b K 15.489, juris Rn. 23).

    Es kann allerdings aus der Gesetzesbegründung auch nicht geschlossen werden, dass § 10 Abs. 5 Satz 2 RBStV über den Wortlaut der Norm und die Fälle des Übergangs der originären Zuständigkeit hinaus die Zuständigkeit einer weiteren Landesrundfunkanstalt neben der nach § 10 Abs. 5 Satz 1 RBStV originär zuständigen Landesrundfunkanstalt begründen soll (a.A. i.E. VG München, Urteil vom 25.11.2015, Az.: M 6b K 15.489, juris Rn. 23).

  • BVerwG, 29.11.1988 - 1 WB 115.88

    Rechtsmittelbelehrung - Gerichtsanrufung - Unzuständigkeit - Kostenlast

    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2018 - 4 B 19/18
    In den Fällen, in denen die Behörde dem Widerspruchsbescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung beifügt, die ein örtlich unzuständiges Gericht benennt, hat regelmäßig die Behörde die Klageerhebung bzw. Stellung eines Eilantrag bei dem örtlich unzuständigen Gericht zu vertreten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.11.1988, Az.: 1 WB 115.88, juris, Orientierungssatz 1; Ehlers, in: Schoch/Schneider/Bier (Hrsg.), VwGO, 33. EL 2017, § 17b GVG, Rn. 10).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2011 - 9 S 50.10

    Feststellungsantrag; öffentliche Abgabe; Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile;

    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2018 - 4 B 19/18
    Nach Ansicht der Kammer erfüllen die Säumniszuschläge im Bereich des Rundfunkbeitragsrechts, die zum Rundfunkbeitrag selbst streng akzessorisch sind, jedenfalls auch eine Finanzierungsfunktion, die sie in den Anwendungsbereich des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO fallen lässt (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 02.11.2017, Az.: 4 B 109/17, juris Rn. 41 ff.; VG Saarlouis, Beschluss vom 20.12.2016, Az.: 6L2496/16, juris Rn. 4; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.03.2011, Az.: 9 S 50.10, juris Rn. 7).
  • VG Schleswig, 02.11.2017 - 4 B 109/17

    Inhaber einer Betriebsstätte im Rundfunkbeitragsrecht

    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2018 - 4 B 19/18
    Nach Ansicht der Kammer erfüllen die Säumniszuschläge im Bereich des Rundfunkbeitragsrechts, die zum Rundfunkbeitrag selbst streng akzessorisch sind, jedenfalls auch eine Finanzierungsfunktion, die sie in den Anwendungsbereich des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO fallen lässt (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 02.11.2017, Az.: 4 B 109/17, juris Rn. 41 ff.; VG Saarlouis, Beschluss vom 20.12.2016, Az.: 6L2496/16, juris Rn. 4; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.03.2011, Az.: 9 S 50.10, juris Rn. 7).
  • VG Schleswig, 29.06.2018 - 4 B 35/18

    Behördeneigenschaft des NDR im Rahmen der Rundfunkbeitragserhebung

    Rundfunkbeiträge und Säumniszuschläge fallen nach der Kammerrechtsprechung unter die öffentlichen Abgaben und Kosten im Sinne des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 28. Mai 2018 - 4 B 19/18 -, Rn. 4, juris).
  • VG Kassel, 22.02.2021 - 1 K 1622/19

    Örtliche Zuständigkeit für die Festsetzung von Rundfunkbeiträgen bei

    Entschieden wurde ein vergleichbarer Fall jedoch von dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 28. Mai 2018 (- 4 B 19/18 -, Rn. 14 - 18, juris).
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